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Notar.
Das Notariat
Die Tätigkeitsfelder des Notars umfassen insbesondere folgende Bereiche:
Grundstücksrecht:
- Erwerb einer Immobilie
- Aufteilung von Grundstücken in Wohnungs- und Teileigentum
- Projektentwicklung, etwa im Bereich des Bauträgergeschäfts
- Grundschulden
- Eintragung von Rechten, wie z.B. Dienstbarkeiten
Gesellschaftsrecht:
- Gründung, Erwerb oder Übertragungen von Gesellschaften und Gesellschaftsanteilen
- Änderungen innerhalb der Gesellschaft,
- wie zum Beispiel der Wechsel im Gesellschafterbestand
- Satzungsänderungen, Umwandlungen
Familienrecht:
- Eheverträge und Scheidungsfolgenvereinbarungen
- Adoption
- Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen
Erbrecht:
- Verfügungen von Tode Wegen (Testamente und Erbverträge)
- Erbauseinandersetzungen
- Erbteilskaufverträge
Grundstücksübertragungen bedürfen gesetzlich einer notariellen Beurkundung. Die Gebühren dafür sind bundesweit einheitlich und transparent geregelt. Wir informieren Sie gerne vorab ohne weitere Verpflichtungen über die entstehenden Kosten. Alles andere als Standard sind Service und Betreuung für unsere Mandanten. Wir halten Sie stets und umfassend über den derzeitigen Sachstand informiert. Unterlagen erhalten Sie immer zeitnah. Gern auch bequem und sicher als hochauflösende pdf. So verschicken wir die nötigen Unterlagen auf Ihren Wunsch gleich an z.B. Banken und ersparen Ihrem Projekt unnötige Wartezeiten. Weitere Informationen zu den Tätigkeitsfeldern des Notars sowie dem Amt des Notars erhalten Sie auf der Seite der Bundesnotarkammer: http://www.bnotk.de/
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